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> Wissen
im Unternehmen
Wissen ist seit einigen Jahren als eine der wertvollsten Ressourcen im
Unternehmen in der Diskussion. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass
ein Großteil der Wettbewerbserfolge von Unternehmen auf das
Mitarbeiterwissen und dem daraus entstehenden Innovationen
zurückzuführen sind. Viele Unternehmen
führen Aktivitäten und Projekte zum optimierten
Einsatz des Mitarbeiterwissens durch. Derartige Anstrengungen werden
unter dem Oberbegriff Wissensmanagement zusammengefasst. In der letzten
Zeit wird die Ausdehnung der Unternehmen, die Wissensmanagement
einsetzen immer größer, so dass auch
mittelständische und kleine Unternehmen den Nutzen
für sich erkannt haben und dementsprechend auf
Softwarelösungen oder unternehmensberaterische Leistungen
zurückgreifen.
Um die Ziele und Lösungsansätze des Wissensmanagement
aber konkret umsetzen und entsprechende Erfolge erzielen zu
können, ist eine rechtlich einwandfreie Anwendung dieser
nötig. Folglich nehmen rechtliche Aspekte bei der
Durchführung von konkreten Projekten immer mehr an Bedeutung
zu, unabhängig, ob für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
bzw. den diese vertretenden Betriebsrat.
> Wissensrecht
Wissensrecht ist ein neu geprägter Begriff,
der unterschiedlichste Aspekte aus diversen Rechtsgebieten
zusammenführt, die im Zusammenhang mit Wissen im Unternehmen
zu beachten sind. Durch das Wissensrecht sollen die erforderlichen
rechtlichen Aspekte der entscheidenden Rechtsgebiete (s.u.) mit ihren
Problemen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw.
Betriebsräten herausgearbeitet und entsprechende
Lösungsansätze auf das konkrete Unternehmen
erarbeitet und angeboten werden.
Als diejenigen Rechtsgebiete, die zusammen den
Begriff des Wissensrechtes bilden, sind folgende zu benennen und
entsprechend bei der Erarbeitung eines Lösungsansatzes zu
berücksichtigen:
- Arbeitsrecht
(Individual- und Kollektivarbeitsrecht – von Anpassung der
Individualarbeitsverträge bis hin zum Mitbestimmungsrecht des
Betriebsrates bei der Einführung von technischen und
nicht-technischen Wissensmanagementtools im Unternehmen)
- Arbeitnehmererfindungsgesetz
(Schutz der Arbeitsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte)
- Datenschutzrecht,
Notwendigkeit des Datenschutzbeauftragten
- IT-Recht
(u.a. folgende Problemkreise: Haftung von Online-Diensten,
Verantwortlichkeit für Inhalte nach TDG, MDStV, Haftung
für Links, E-Mail-Spaming)
- Lizenzrecht
(Verwertung der Arbeitsergebnisse)
- Urheberrecht
(Schutz des geistigen Eigentums, u.a.: Open Source- Problematik,
Urheberschutz bei Abänderung fremder Inhalte)
- Vertrags-
und AGB-Gestaltung (Internetauftritt und –
nutzung, Intranetauftritt und –nutzung, Anpassung der
Vereinbarungen oder Nutzungsbedingungen auf Aspekte der verteilten
Wissensnutzung, Kooperationsvereinbarungen – Aufbau und
Nutzung gemeinsamer Wissensbasis)
- Werberecht
(Werbe- und marketingrechtliche Anforderungen an Tele- und
Mediendienste, Trennungsgebot in der Werbung)
- Wettbewerbsrecht
(UWG)/Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrechtliche
Beschränkungen durch Mitwettbewerber des
Unternehmens/Arbeitgebers)
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von Rechtsanwältin Bettina Gerber.
> Artikel Wissensrecht
> Kontakt
/ Initiatorin des „Wissensrechtes“
rechtsanwältin bettina gerber
bracht, gerber & partner - rechtsanwälte steuerberater
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Ihre Ansprechpartnerin
zum Thema
Wissensrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und
Betriebsräte

Rechtsanwältin
Bettina Gerber
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