WISSENSRECHT
Ihre Rechte als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat.

> Wissen im Unternehmen

Wissen ist seit einigen Jahren als eine der wertvollsten Ressourcen im Unternehmen in der Diskussion. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass ein Großteil der Wettbewerbserfolge von Unternehmen auf das Mitarbeiterwissen und dem daraus entstehenden Innovationen zurückzuführen sind. Viele Unternehmen führen Aktivitäten und Projekte zum optimierten Einsatz des Mitarbeiterwissens durch. Derartige Anstrengungen werden unter dem Oberbegriff Wissensmanagement zusammengefasst. In der letzten Zeit wird die Ausdehnung der Unternehmen, die Wissensmanagement einsetzen immer größer, so dass auch mittelständische und kleine Unternehmen den Nutzen für sich erkannt haben und dementsprechend auf Softwarelösungen oder unternehmensberaterische Leistungen zurückgreifen.

Um die Ziele und Lösungsansätze des Wissensmanagement aber konkret umsetzen und entsprechende Erfolge erzielen zu können, ist eine rechtlich einwandfreie Anwendung dieser nötig. Folglich nehmen rechtliche Aspekte bei der Durchführung von konkreten Projekten immer mehr an Bedeutung zu, unabhängig, ob für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bzw. den diese vertretenden Betriebsrat.


> Wissensrecht

Wissensrecht
ist ein neu geprägter Begriff, der unterschiedlichste Aspekte aus diversen Rechtsgebieten zusammenführt, die im Zusammenhang mit Wissen im Unternehmen zu beachten sind. Durch das Wissensrecht sollen die erforderlichen rechtlichen Aspekte der entscheidenden Rechtsgebiete (s.u.) mit ihren Problemen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Betriebsräten herausgearbeitet und entsprechende Lösungsansätze auf das konkrete Unternehmen erarbeitet und angeboten werden.

Als diejenigen Rechtsgebiete, die zusammen den Begriff des Wissensrechtes bilden, sind folgende zu benennen und entsprechend bei der Erarbeitung eines Lösungsansatzes zu berücksichtigen:

  • Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht – von Anpassung der Individualarbeitsverträge bis hin zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung von technischen und nicht-technischen Wissensmanagementtools im Unternehmen)
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz (Schutz der Arbeitsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte)
  • Datenschutzrecht, Notwendigkeit des Datenschutzbeauftragten
  • IT-Recht (u.a. folgende Problemkreise: Haftung von Online-Diensten, Verantwortlichkeit für Inhalte nach TDG, MDStV, Haftung für Links, E-Mail-Spaming)
  • Lizenzrecht (Verwertung der Arbeitsergebnisse)
  • Urheberrecht (Schutz des geistigen Eigentums, u.a.: Open Source- Problematik, Urheberschutz bei Abänderung fremder Inhalte)
  • Vertrags- und AGB-Gestaltung (Internetauftritt und – nutzung, Intranetauftritt und –nutzung, Anpassung der Vereinbarungen oder Nutzungsbedingungen auf Aspekte der verteilten Wissensnutzung, Kooperationsvereinbarungen – Aufbau und Nutzung gemeinsamer Wissensbasis)
  • Werberecht (Werbe- und marketingrechtliche Anforderungen an Tele- und Mediendienste, Trennungsgebot in der Werbung)
  • Wettbewerbsrecht (UWG)/Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen durch Mitwettbewerber des Unternehmens/Arbeitgebers)

> Gehen Sie auf "Nummer Sicher": Lassen Sie sich zum Wissensrecht kompetent beraten!

Rechtsanwältin Gerber steht Ihnen gerne mit Ihren Erfahrungen im Bereich Wissensrecht für Ihre konkreten rechtlichen Problemstellungen zur Verfügung. Hierbei berät Sie kompetent in den oben genannten Themengebieten des Wissensrechts - vom Arbeitsrecht bis zum Wettbewerbsrecht.

Zum Profil von Rechtsanwältin Bettina Gerber.

> Artikel Wissensrecht

> Kontakt / Initiatorin des „Wissensrechtes“

rechtsanwältin bettina gerber
bracht, gerber & partner - rechtsanwälte steuerberater
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50672 köln

fon 0221 . 846 90 86 0 
fax 0221 . 846 90 86 90
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Wissensrecht für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte

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Rechtsanwältin
Bettina Gerber

 






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